Ihr gutes Recht.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Falls wir uns mit Ihrem Schuldner nicht gütlich einigen können, leiten wir nach Rücksprache mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein

  • Mahn-/Vollstreckungsbescheid 
  • Zwangsvollstreckung Sachpfändung/Forderungspfändung 
  • Ablegung der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner 
  • Wir vertreten Sie in gerichtlichen Schuldnerbereinigungsverfahren oder melden Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren an. 
  • Bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid durch den Schuldner übernehmen unsere spezialisierten Vertragsanwälte auf Wunsch das Gerichtsverfahren.
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 „Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht“