Ihr gutes Recht.
Das gerichtliche Mahnverfahren
Falls wir uns mit Ihrem Schuldner nicht gütlich einigen können, leiten wir nach Rücksprache mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein
- Mahn-/Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung Sachpfändung/Forderungspfändung
- Ablegung der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner
- Wir vertreten Sie in gerichtlichen Schuldnerbereinigungsverfahren oder melden Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren an.
- Bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid durch den Schuldner übernehmen unsere spezialisierten Vertragsanwälte auf Wunsch das Gerichtsverfahren.
„Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht“
