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Auf Ihren Wunsch können wir den gerichtlich erworbenen Titel auch weiterverfolgen. Wir besitzen die besondere Kompetenz in der systematischen und regelmäßigen Ansprache des Schuldners. Wir überprüfen dauerhaft seine Vermögensverhältnisse und werden tätig, sobald sich die Chance für eine Realisierung Ihrer Forderung bietet. Wir behalten Ihren Kunden im Auge - wenn es sein muss 30 Jahre lang.
Wir helfen aber nicht nur bei Ihren aktuellen Sorgenkindern. Gerne übernehmen wir auch alte, bereits schon verloren geglaubte Außenstände in unser Überwachungsverfahren. Wir überprüfen dabei alle benötigten Unterlagen und ggf. die Ermittlung des Schuldners. Sollte dieser unbekannt verzogen sein, recherchieren wir solange, bis wir ihn gefunden haben. Danach bringen wir ihm per Mahnung seine offenen Rechnungen in Erinnerung. Diese Ansprache wiederholen wir regelmäßig und lassen nichts unversucht, damit er Ihre Forderung begleicht.
Bei der Durchführung des Überwachungsverfahrens übernehmen wir das komplette Kostenrisiko für alle Aktivitäten, z.B. auch für (erneute) Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren. Eine Provision wird nur im Erfolgsfall erhoben.
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